Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 3. September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für Verträge über die Erstellung, den Betrieb und die Pflege einer Website zwischen der SwiftLabs UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Felix Straub, die unter der Marke „SwiftLabs Studio“ auftritt (nachfolgend „SwiftLabs“), Sitz Nürnberg, und ihren Kunden.
Wir arbeiten für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, für juristische Personen des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht. Kommt im Einzelfall dennoch ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande, bleiben dessen zwingende Rechte unberührt - insbesondere das Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB, siehe unsere Widerrufsbelehrung.
Was im Angebot steht, geht diesen Bedingungen vor. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SwiftLabs stimmt ihnen in Textform zu.
2. Vertragsgegenstand und Zustandekommen
Der Vertrag hat zwei Teile, und sie sind rechtlich verschieden. Die Erstellung der Website ist ein Werk: sie wird fertiggestellt, sie wird abgenommen, sie ist damit erbracht. Betrieb und Pflege sind eine Dienstleistung: sie laufen, solange der Vertrag läuft.
Was im Einzelnen erstellt und was betreut wird, steht im Angebot. Diese Bedingungen regeln den Rahmen, nicht den Umfang - Leistungen, Termine und Preise ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
Der Kunde richtet eine unverbindliche Anfrage an SwiftLabs. SwiftLabs erstellt daraufhin ein Angebot in Textform; es ist, sofern dort nichts anderes steht, 14 Tage gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot in Textform annimmt. SwiftLabs bestätigt den Auftrag anschließend in Textform; diese Bestätigung hält den Vertragsinhalt fest, sie ist keine Voraussetzung des Vertragsschlusses. Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf unserer Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
3. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für Konzeption und Umsetzung erforderlichen Inhalte - Texte, Bilder, Logos, Markendaten - vollständig und rechtzeitig bereit, erteilt angeforderte Freigaben zeitnah und nimmt die für die Veröffentlichung nötige Änderung der DNS-Einträge seiner Domain vor bzw. wirkt daran mit. Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten von SwiftLabs und verschieben vereinbarte Termine entsprechend.
4. Abnahme
Ist die Website fertiggestellt, zeigt SwiftLabs das dem Kunden an und stellt sie ihm zur Prüfung bereit. Der Kunde prüft sie innerhalb von zehn Werktagen und erklärt entweder die Abnahme in Textform oder benennt die Mängel, die ihr entgegenstehen.
Erklärt der Kunde innerhalb dieser Frist weder das eine noch das andere, gilt die Website als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). SwiftLabs weist den Kunden in der Fertigstellungsanzeige auf diese Folge hin. Unwesentliche Mängel stehen der Abnahme nicht entgegen; sie werden danach behoben.
Nimmt der Kunde die Website ohne Vorbehalt öffentlich in Betrieb, liegt darin in der Regel eine Abnahme.
5. Mängel an der erstellten Website
Für die erstellte Website gilt das gesetzliche Werkvertragsrecht. Zeigt sich ein Mangel, hat SwiftLabs zunächst das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung; erst wenn diese fehlschlägt, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist, nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.
Kein Mangel ist eine Abweichung, die auf Inhalten oder Vorgaben des Kunden beruht, auf Änderungen, die der Kunde oder ein Dritter selbst vornimmt, oder auf dem Verhalten von Browsern, Endgeräten und Diensten Dritter, auf das SwiftLabs keinen Einfluss hat. Eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen oder in Antworten von KI-Systemen ist nicht geschuldet.
6. Nutzungsrechte an der Website
Mit der vollständigen Zahlung des Erstellungspreises erhält der Kunde ein einfaches, übertragbares und zeitlich unbefristetes Recht, die für ihn erstellte Website zu betreiben, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten und bearbeiten zu lassen. Die Einräumung dieses Rechts ist aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung (§ 158 Abs. 1 BGB); bis dahin darf der Kunde die Website im Rahmen des laufenden Vertrags nutzen.
Das Recht ist nicht ausschließlich. SwiftLabs darf die zugrunde liegenden Bausteine - Gerüst, Komponenten, Werkzeuge und allgemeine Verfahren - weiterhin verwenden, auch für andere Kunden. Nicht weiterverwendet werden Inhalte, Marke und Gestaltung, die für den Kunden entstanden sind.
Das Recht endet nicht mit dem Vertrag. Kündigt der Kunde Betrieb und Pflege, behält er es.
Alle vom Kunden bereitgestellten Inhalte - Texte, Logos, Bilder, Marken und sonstiges Material - bleiben sein Eigentum. Der Kunde räumt SwiftLabs die für die Vertragserfüllung notwendigen Nutzungsrechte daran ein und sichert zu, dass er zur Bereitstellung und Nutzung berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt werden. Er stellt SwiftLabs von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen.
Die Domain, unter der die Website erreichbar ist, gehört dem Kunden und bleibt in seinem alleinigen Eigentum.
7. Rechte Dritter an Schriften, Bildern und Bibliotheken
In einer Website steckt Material, das weder SwiftLabs noch dem Kunden gehört: Schriften, Bilder, Symbole, Videos und Programmbibliotheken Dritter. Dafür gilt die Lizenz des jeweiligen Rechteinhabers, nicht Ziffer 6.
SwiftLabs setzt nur Material ein, das für den vereinbarten Einsatz lizenziert ist, und benennt auf Anforderung, was eingesetzt wurde und unter welcher Lizenz. Lizenzen, die laufend zu vergüten sind - etwa Schriftlizenzen nach Seitenaufrufen oder Bilddatenbanken im Abonnement -, werden im Angebot ausgewiesen; dort wird auch geregelt, wer sie trägt.
Nach einer Übergabe nach Ziffer 8 läuft eine Lizenz, die auf SwiftLabs lautet, nicht automatisch weiter. SwiftLabs benennt vor der Übergabe, welche Lizenzen der Kunde selbst erwerben oder übernehmen muss. Ist eine Lizenz nicht übertragbar, ersetzt SwiftLabs das betroffene Material auf Wunsch durch gleichwertiges, frei lizenziertes Material; der Aufwand dafür wird gesondert vereinbart.
Für Material, das der Kunde beisteuert, gilt Ziffer 6.
8. Übergabe
Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass SwiftLabs ihm seine Website herausgibt - während des Vertrags, anlässlich der Kündigung oder danach.
Grundexport, unentgeltlich. Einmal je Vertrag stellt SwiftLabs dem Kunden eine vollständige Kopie seiner Website in gängigen Dateiformaten bereit: Quelldateien, Inhalte, Bilder und Datenbank, jeweils im zuletzt veröffentlichten Stand. Dafür fällt kein Entgelt an. Ohne diese Kopie könnte der Kunde das Recht aus Ziffer 6 nicht ausüben.
Einsatzfertige Übergabe, 999 € netto. Auf Wunsch übergibt SwiftLabs die Website betriebsfertig: der Export wird um unsere Betriebsinfrastruktur bereinigt, für den Betrieb bei einem anderen Anbieter vorbereitet und mit einer kurzen Übergabedokumentation versehen; Rückfragen dazu beantworten wir. Dafür berechnet SwiftLabs einmalig 999 € netto. Bezahlt wird damit diese Arbeit, nicht das Nutzungsrecht - das hat der Kunde mit der Zahlung des Erstellungspreises bereits erworben.
Nicht herausgegeben werden die allgemeinen Bausteine und Werkzeuge aus Ziffer 6 sowie Zugänge zu Systemen Dritter, die auf SwiftLabs lauten. Für Lizenzen Dritter gilt Ziffer 7.
9. Betrieb, Pflege und Änderungswünsche
Welche Betreuung vereinbart ist, steht im Angebot. Diese Ziffer regelt, wie sie abläuft.
Enthaltene Änderungswünsche betreffen bestehende Texte, Bilder und Inhalte im Rahmen der bestehenden Seitenstruktur und Gestaltung. Nicht enthalten sind eine grundlegende Neukonzeption, strukturelle Umbauten sowie zusätzliche Seiten oder Funktionen; solche Arbeiten vereinbaren die Parteien gesondert.
Pro Website ist jeweils ein Änderungswunsch gleichzeitig in Bearbeitung. Bei erkennbar missbräuchlicher oder unverhältnismäßig hoher Nutzung - etwa der Umgehung dieser Grenze durch Kleinstteilung - kann SwiftLabs die Bearbeitung angemessen priorisieren.
10. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Welche Beträge gelten und wann sie fällig werden, steht im Angebot.
Rechnungsbeträge sind, sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die monatliche Betreuung wird jeweils im Voraus für den laufenden Abrechnungsmonat berechnet.
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist SwiftLabs nach vorheriger Ankündigung und angemessener Fristsetzung berechtigt, die Website vorübergehend offline zu schalten, bis die offenen Beträge beglichen sind. Weitere gesetzliche Rechte wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
11. Laufzeit und Kündigung
Betrieb und Pflege laufen auf unbestimmte Zeit und sind vom Kunden jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündbar - formlos in Textform, etwa per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Mit Beendigung des Vertrags endet das von SwiftLabs betriebene Hosting. Das Recht aus Ziffer 6 bleibt bestehen; der Kunde kann seine Website nach Ziffer 8 herausverlangen und selbst oder bei einem anderen Anbieter weiterbetreiben. Verlangt er das nicht, wird die Website mit Vertragsende offline genommen.
Bereits gezahlte Erstellungsentgelte werden nicht erstattet; die zugehörige Leistung ist erbracht und das Recht aus Ziffer 6 bleibt dem Kunden.
SwiftLabs ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit der Zahlung in Verzug bleibt oder gegen Ziffer 14 dieser Bedingungen verstößt.
12. Daten nach Vertragsende
Solange SwiftLabs die Website betreibt, verarbeitet SwiftLabs personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden - etwa Zugriffsprotokolle des Servers und Nachrichten aus Formularen. Grundlage ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Endet der Vertrag, endet auch dieser Auftrag. Der Kunde teilt SwiftLabs bis zum Vertragsende mit, ob diese Daten an ihn herausgegeben oder gelöscht werden sollen. Ohne Mitteilung gibt SwiftLabs sie zusammen mit dem Export nach Ziffer 8 heraus und löscht sie anschließend innerhalb von 30 Tagen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
Betreibt der Kunde die Website weiter, ist er für die dort verarbeiteten Daten allein Verantwortlicher. Er passt Datenschutzerklärung und Impressum der Website an seinen neuen Betrieb an; SwiftLabs schuldet das nach der Übergabe nicht mehr.
13. Verfügbarkeit
SwiftLabs strebt eine branchenübliche Verfügbarkeit der gehosteten Website an. Kurze, angekündigte Wartungsfenster - etwa für Updates oder Migrationen - sowie Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs von SwiftLabs, etwa bei vorgelagerten Infrastruktur-Anbietern oder durch höhere Gewalt, sind hiervon nicht umfasst. Eine Verfügbarkeit von 100 % wird nicht geschuldet.
14. Unzulässige Inhalte
Der Kunde darf über die von SwiftLabs erstellte Website keine rechtswidrigen, jugendgefährdenden, diskriminierenden oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte verbreiten. SwiftLabs ist berechtigt, die Erstellung oder Bereitstellung solcher Inhalte abzulehnen und bei begründetem Verdacht den Zugang zur betroffenen Website vorübergehend zu sperren, bis der Verdacht ausgeräumt oder der Inhalt entfernt ist.
15. Haftung
SwiftLabs haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SwiftLabs.
16. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Website und der Auftragsabwicklung enthält unsere Datenschutzerklärung. Für die Daten, die SwiftLabs im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt zusätzlich Ziffer 12.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Nürnberg. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Diese Bedingungen liegen zusätzlich in einer englischen Übersetzung vor. Maßgeblich für die rechtliche Auslegung ist ausschließlich die deutsche Fassung.